Donnerstag, 31. Juli 2014

Freiverkäufliche Arzneimittel - ohne Schein kein Verkauf



Sicherlich kennen Sie diese Situation: Sie fühlen sich angeschlagen und schwach, allerdings noch gesund genug, um erst mal nicht zum Arzt zu gehen. In diesem Fall können freiverkäufliche Arzneimittel helfen, da sie hauptsächlich als Stärkungs-, Vorbeugungs- und Verhütungsmittel zu definieren sind. Zwar sind teilweise auch Heilmittel, also stärkere Medikamente, freiverkäuflich, allerdings handelt es sich dabei um ausdrückliche Ausnahmen von der Apothekenpflicht - und Sie wissen: Ausnahmen bestätigen die Regel. Grundsätzlich dienen sie als der Behandlung von leichten Befindlichkeitsstörungen und von nicht schwerwiegenden Krankheiten.

sachkundenachweis arzneimittelgesetz

Trotzdem müssen Einzelhändler einen "Schein" machen, um Arzneimittel verkaufen zu können (§ 50 Arzneimittelgesetz). Diesen Schein, auch bekannt als Kräuterschein, erhält man bei der IHK, sobald man die sog. "Sachkenntnisprüfung für den Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln" besteht. Die Sachkenntnis, so wie sie im Gesetz definiert ist, kann also durch das Bestehen dieser Prüfung nachgewiesen werden. 


Anerkennung anderer Nachweise

Es gibt aber auch andere Möglichkeiten. So müssen bestimmte Berufsgruppen bzw. Personen, die eine Ausbildung abgeschlossen haben, die sich intensiv mit dem Thema befasst, keinen Schein bei der IHK machen, da sie sich per definitionem mit freiverkäuflichen Arzneimitteln auskennen. Folgende Prüfungen und Nachweise werden u.a. als Sachkenntnisnachweis anerkannt:

Abschlussprüfung zum pharmazeutisch-technischen Assistenten oder Nachweis der Gleichwertigkeit
Abgeschlossenes Pharmaziestudium, Hochschulstudium der Chemie, Biologie, Human- oder
Veterinärmedizin in Verbindung mit den Nachweisen nach § 15 Abs. 2 des Arzneimittelgesetzes
KaufmannsgehilfenprüfungalsDrogist
Abschlussprüfungzur Apothekenhelferin
Abschlussprüfung als pharmazeutisch-kaufmännische/r Angestellte/r
Pharmazeutische Vorprüfung als Apothekenassistent/in

Risiken & Nebenwirkungen

Auch wenn Freiverkäufliche Arzneimittel Definition keine so großen Risiken in sich tragen wie apothekenpflichtige: achten Sie bei Ihrem Einkauf darauf, dass der Einzelhändler sachkundig ist. Falsche Lagerung von Arzneimitteln kann dazu führen, dass diese Ihrer Gesundheit schaden. Außerdem bedeutet ihre Definition als freiverkäuflich nicht, dass diese Medikamente keine Nebenwirkungen haben! Daher ist es sehr wichtig, dass Ihnen der Verkäufer Auskunft geben kann, ob ein Arzneimittel überhaupt für Sie geeignet ist.