Freitag, 9. September 2016

Der Kräuterschein der IHK



Vielleicht haben Sie von einem Kollegen einen Kollegen davon gehört, vielleicht ist das Gesundheitsamt bei Ihnen im Laden vorbeikommen:  Der Kräuterschein ist notwendig, um Handel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln betreiben zu dürfen. Dabei ist es egal, ob es sich tatsächlich um pflanzliche Arzneimittel, also Kräuterdrogen, handelt, oder um Präparate die chemische Stoffe enthalten.

Kräuterschein

Der Begriff des Kräuterscheins wird lediglich umgangssprachlich verwendet, tatsächlich handelt es sich offiziell um den Sachkundenachweis für den Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimittel. Zwar gibt es auch einige Arzneimittel die ohne diesen Nachweis frei verkauft werden dürfen, dabei handelt es sich jedoch um Ausnahmen von der Regel. Welche Medikamente das sind, teilen wir Ihnen gerne mit. Schreiben Sie uns dafür einfach eine E-Mail.

Wie bekomme ich den Kräuterschein?


Prüfungen für den Kräuterschein nimmt seit vielen Jahren die IHK ab. Dabei ist zu beachten, dass die zugehörige Prüfung nicht bei jeder IHK abgelegt werden kann, sondern nur bei den größeren. Eine ausführliche Liste der IHKs, bei denen sie den Schein erlangen können, finden Sie auf unserer Website. Interessant ist dabei auch, dass jede IHK unterschiedliche Prüfungsgebühren verlangt. Allerdings steht es ihm nicht frei, einfach eine IHK zu wählen, z.B. die, bei der die Gebühren am niedrigsten sind.

Kräuterschein

Grundsätzlich ist der Regel, dass Sie die Prüfung für den Kräuterschein bei der IHK ablegen müssen, in deren Kammerbezirk sie wohnen, arbeiten oder ein Vorbereitungsseminar besucht haben.  Haben Sie jedoch einen guten Grund, bei einer anderen IHK zur Prüfung anzutreten, etwa dass die Prüfungstermine für sie nicht wahrnehmbar sind oder noch zu ferner Zukunft liegen, können Sie eine Überstellung zu einer anderen IHK beantragen. Wird diese genehmigt, so steht der Prüfung zum Kräuterschein bei Ihrer Wunsch-IHK nichts mehr im Wege.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen